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Einfuhrbestimmungen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Produkte

May 20, 2023May 20, 2023

Aktualisiert am 12. Juni 2023

© Crown Copyright 2023

Diese Veröffentlichung ist unter den Bedingungen der Open Government License v3.0 lizenziert, sofern nicht anders angegeben. Um diese Lizenz einzusehen, besuchen Sie nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3 oder schreiben Sie an das Information Policy Team, The National Archives, Kew, London TW9 4DU, oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Vereinigtes Königreich.

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/plant-species-by-import-category/import-requirements-for-plants-plant-produce-and-products

Dieser Leitfaden gilt für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die für die Einfuhr nach Großbritannien (England, Schottland und Wales) einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle bedürfen.

Für Importe aus der EU nach Großbritannien gilt es erst nach Abschluss des gestaffelten Importprozesses vollständig. Weitere Einzelheiten zum schrittweisen Vorgehen finden Sie im Leitfaden zum Import von Pflanzen und Pflanzenprodukten aus der EU nach Großbritannien und Nordirland.

Wenn Sie Hilfe bei Importbenachrichtigungen benötigen, können Sie die Helpline der Animal and Plant Health Agency (APHA) unter 03300 416 999 anrufen oder eine E-Mail an [email protected] senden.

Es ist in 5 Kategorien der Pflanzenschutzkontrolle und 6 Warengruppen unterteilt und erläutert, in welche Kategorie und Warengruppen die verschiedenen Produkte fallen.

Dieser Leitfaden basiert auf den „Plant Health (Phytosanitary Conditions) (Amendment) (EU Exit) Regulations 2020“ und verweist gegebenenfalls auf andere Rechtsvorschriften, beispielsweise im Falle von Gattungen, für die Artenausnahmen gelten, oder wenn eine Ausnahmeregelung nur für bestimmte Länder gilt .

Pflanzen, Obst, Gemüse, Schnittblumen, Erde und andere regulierte Gegenstände (z. B. Maschinen) fallen in fünf Kategorien der Pflanzenschutzkontrolle:

Der Ratgeber ist in folgende Warengruppen unterteilt:

„Alle Länder“ bezieht sich auf andere Länder als GB.

„EU-Mitgliedstaaten“ bezieht sich auf die 27 Mitgliedsländer der EU.

„Europäische Länder“ bezieht sich auf:

„Euro-Med“ bezieht sich auf:

„Amerika“ bezieht sich auf das kontinentale Nord-, Süd- und Mittelamerika sowie die Karibik.

Alle Pflanzen zum Anpflanzen sind reguliert. Sie sind entweder reguliert und erfordern eine Voranmeldung oder sind verboten.

Zu den Pflanzen zum Anpflanzen gehören unter anderem:

Eine vollständige Definition von Pflanzen zum Anpflanzen finden Sie in Artikel 2 der Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031.

(a) Lesen Sie die offiziellen Kontrollverordnungen 2021/426 für Artenausnahmen.

(a) Früchte von Momordica aus anderen Ländern oder Gebieten anderer Länder, in denen Thrips palmi Karny bekanntermaßen vorkommt und in denen es keine wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Schädlings gibt, sind verboten.

Dieser Abschnitt umfasst Schnittblumen, Pflanzenteile für Dekorations- oder kulinarische Zwecke sowie Gemüse (ausgenommen Früchte und Samen).

(a) Pflanzen von Fraxinus, mit Ausnahme von Früchten und Samen, sind in allen Ländern, in denen Agrilus planipennis bekanntermaßen vorkommt, verboten.

Das Wachstumsmedium umfasst:

Voraussetzung ist, dass sie frei von organischem Material wie Wurzeln, Gräsern, Laubstreu und anderen Pflanzenteilen sind.

Das Wachstumsmedium umfasst nicht:

Sie können die HMRC-Helpline unter 0300 322 9434 anrufen. Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag bis Sonntag von 8 bis 16 Uhr.